Spielregeln VI. Finanzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die zweite Liga werden die oben angeführten Werte mit dem Faktor 0,85 und für die dritte Liga mit dem Wert 0,72 multipliziert. Für die Kalkulation der jeweiligen Liga wurde jeweils ein Finanztool zur Verfügung gestellt.
Für die zweite Liga werden die oben angeführten Werte mit dem Faktor 0,85 und für die dritte Liga mit dem Wert 0,72 multipliziert. Für die Kalkulation der jeweiligen Liga wurde jeweils ein Finanztool zur Verfügung gestellt.
Abschlußprämie:
Am Jahresende, zu ZAT 72, wird jeweils die doppelte Prämie der Fernseh- und Fanartikelgelder ausgezahlt. Diese Prämien hängen vom Tabellenplatz ab, den euer Team am Schluß der Saison belegt.


== Werbeeinnahmen/-verträge ==
== Werbeeinnahmen/-verträge ==

Version vom 3. Dezember 2010, 20:34 Uhr


Generell gilt: Der Kontostand eines Vereins sollte nicht negativ werden. Es ist auch nicht möglich durch einen Stadionausbau oder einen Spielerkauf ins Minus zu gelangen, da sonst die Transaktion nicht zulässig ist. Ausnahme ist hier der Transfermarkt: Hat ein Spieler genug Geld auf dem Konto, so kann er ein Gebot auf dem Transfermarkt abgeben, bis der Spieler zugeteilt wird, kann der Manager das Geld aber noch ausgeben. Ist bei der Zuteilung nicht mehr genug Geld auf dem Konto, so wird ins Minus gebucht. Auch durch die fixen laufenden Kosten kann der Kontobestand natürlich negativ werden.
Bei negativem Kontostand am Ende eines Monats gilt: Der Manager hat bis zur übernächsten Abrechnung Zeit, den Kontostand wieder ins Plus zu bringen. Wenn schon nach der nächsten Monatsabrechnung kein Minus mehr vorherrscht, ist das Ziel ebenfalls erreicht. Hat der Manager das nicht geschafft, so werden entweder Spieler verkauft oder Teile des Stadions abgerissen und der Erlös daraus zur Kontodeckung genutzt. Die Maßnahme wird von Fall zu Fall durch den Gamemaster festgelegt!
Ein Beispiel: Hat ein Manager nach ZAT 6 einen negativen Kontostand, muß er entweder nach ZAT 12 (nächste Monatsabrechnung) oder nach ZAT 18 (übernächste Monatsabrechnung) im Plus sein. Wenn man nach ZAT 12 im Plus war, kann man auch schon nach ZAT 18 wieder im Minus sein, der Ausgleich desselben müßte dann spätestens erst wieder nach ZAT 30 (übernächste Monatsabrechnung von ZAT 18 aus gesehen) erfolgen. Es zählt übrigens nur der Kontostand nach der jeweiligen Monatsabrechnung. Sollte man zwischenzeitlich im Plus sein, aber nach der Monatsabrechnung wieder im Minus, kann es somit trotzdem zu Zwangsmaßnahmen kommen.

Einnahmen

Zuschauer/Eintrittsgelder

Meisterschaftsspiele/Pokalspiele

Bei der Zugabgabe wird man einen Eintrittspreis angeben können, der für einfache Stehplätze gilt. Die Eintrittspreise für Sitzplätze und/oder Überdachungen werden durch Aufschläge gebildet. Die Aufschläge sind so bemessen, das die Kosten eines Ausbaus bei einem durchschnittlichen Team nach mehreren Saisonen (böse Zungen behaupten 6 bis 7) erwirtschaftet sind und man ab dann ordentliche Gewinne einfährt. Die Aufschläge betragen:

  • pro Zuschauer Sitzplatz 4 Euro
  • pro Zuschauer überdachter Stehplatz 6 Euro
  • pro Zuschauer überdachter Sitzplatz 10 Euro

Die Verteilung auf die Plätze erfolgt dabei gleichmäßig. Beispiel: Zu einem Spiel kommen 30.000 Zuschauer. Das Stadion hat 40.000 Plätze, jeweils 10.000 reine Stehplätze, überdachte Stehplätze, Sitzplätze und überdachte Sitzplätze. Die Auslastung beträgt rechnerisch 75% (30.000 von 40.000), also sind auch die vier Platzarten zu 75% belegt, jeweils mit 7.500 Zuschauern.
Folgende Kriterien fließen in die Ermittlung der Zuschauerzahlen ein, wobei die angegebene Reihenfolge NICHT die Gewichtung der Kriterien angibt.

  • Eintrittspreis
  • Stadiongröße
  • Tabellenplatz Heimmannschaft
  • Tabellenplatz Gastmannschaft
  • Spieltag (Als Gewichtung für den Tabellenplatz)
  • Stärke Heimmannschaft (Summe Skillschnitt der 11 Startspieler)
  • Stärke Gastmannschaft (Summe Skillschnitt der 11 Startspieler)
  • Anzeigetafel
  • Gevatter Zufall

Sollte man mit einem Einsatz unter 100% spielen, muss man mit Zuschauereinbußen in den folgenden Heimspielen rechnen.

Freundschaftsspiele

Bei Freundschaftsspielen werden keine Zuschauerzahlen berechnet, sondern direkt die Einnahmen. Die Stadiongröße ist bei Freundschaftsspielen also vollkommen nebensächlich. Die Einnahmen bei einem Freundschaftsspiel belaufen sich auf 500.000 für beide Teams zusammen. Sollten Teams mehr als zwei mal in der Saison in Freundschaftsspielen aufeinander treffen so sinken die Einnahmen. Bei anderen Einnahmeverteilungen als 50/50 tritt dies schon ab dem zweiten Spiel in Kraft.
Freundschaftsspiele sind die einzige Spielart bei der ein Einsatz unter 100% keine Auswirkungen auf die Einnahmen hat.

Mehrere Freundschaftsspiele gegen das selbe Team innerhalb einer Saison führen zu einem Rückgang der Einnahmen.

  • 50/50 - ab dem 4. Spiel
  • 70/30(G) - ab dem 4. Spiel
  • 60/40 - ab dem 3. Spiel
  • 70/30 - ab dem 2. Spiel

Dabei gilt bei mehreren Spielen mit verschiedenen Einnahmeverteilungen immer die höchste - bei einem 70/30 und einem 50/50 zählt dies wie 2 mal 70/30

Folgende Reduktionen gibt es

  1. 375.000
  2. 250.000
  3. 125.000
  4. 0

Internationale Spiele

Folgende Kriterien fließen in die Ermittlung der Zuschauerzahlen für internationale Spiele ein, wobei die angegebene Reihenfolge NICHT die Gewichtung der Kriterien angibt.

  • Eintrittspreis
  • Stadiongröße
  • Runde im Wettbewerb (Als Indiz für die Wichtigkeit des Spiels)
  • Stärke Heimmannschaft (Summe Skillschnitt der 11 Startspieler)
  • Stärke Gastmannschaft (Summe Skillschnitt der 11 Startspieler)
  • Anzeigetafel
  • Gevatter Zufall

Im Gegensatz zu den Meisterschafts- bzw. nationalen Pokalspielen wird hier die Stärke beider Mannschaften höher gewichtet. Sollte man mit einem Einsatz unter 100% spielen, muß man mit Zuschauereinbußen in den folgenden Heimspielen rechnen.

Prämien in den verschieden Pokalwettbewerben

OS-Europacup

Erreichen der ersten Qualifikationsrunde keine Prämie
Erreichen der zweiten Qualifikationsrunde 200.000 €
Erreichen der dritten Qualifikationsrunde 250.000 €
Qualifikationssieger der dritten Runde 300.000 €
Erreichen der ersten Runde keine Prämie
Erreichen der zweiten Runde 500.000 €
Erreichen der dritten Runde 750.000 €
Erreichen der vierten Runde 1.000.000 €
Erreichen des Achtelfinales 1.500.000 €
Erreichen des Viertelfinales 2.000.000 €
Erreichen des Halbfinales 2.500.000 €
Erreichen des Finales 3.000.000 €
Finalsieg 5.000.000 €

OS-Championscup

Erreichen der ersten Qualifikationsrunde keine Prämie
Erreichen der zweiten Qualifikationsrunde 200.000 €
Punktprämie bei allen Gruppenspielen 100.000 €
Erreichen der ersten Guppenphase keine Prämie
Erreichen der zweiten Gruppenphase 1.500.000 €
Erreichen des Viertelfinales 3.000.000 €
Erreichen des Halbfinales 3.500.000 €
Erreichen des Finales 4.000.000 €
Finalsieg 5.500.000 €

In beiden Bewerben kommen noch die Zuschauereinnahmen im Bewerb hinzu. Also den Eintrittspreis nicht vergessen. ;-) Das Finale findet auf neutralem Boden statt und keines der beiden Teams braucht einen Eintrittspreis festzulegen.

Landespokal

Die Prämien im Landespokal sind wie folgt:

Erreichen der ersten Runde keine Prämie
Erreichen der zweiten Runde 200.000 €
Erreichen der dritten Runde 300.000 €
Erreichen des Achtelfinales 500.000 €
Erreichen des Viertelfinales 800.000 €
Erreichen des Halbfinales 1.000.000 €
Erreichen des Finales 2.000.000 €
Finalsieg 2.000.000 €

Dazu kommen dann noch die Zuschauereinnahmen, welche bei Landespokalspielen zu gleichen Teilen zwischen der Heim- und Gastmannschaft aufgeteilt werden. Das Pokalfinale findet auf neutralem Boden statt, keines der Teams braucht einen Eintritt festzulegen. Die Zuschauereinnahmen im Pokalfinale sind für alle Länder identisch.

Fernsehgelder und Fanartikel

Hier sind die Finanzen für die ersten Ligen gelistet.

18er/20er Liga Fernsehgelder Fanartikel 10er Liga Fernsehgelder Fanartikel
1. Platz 547.752 454.163 1. Platz 547.752 454.163
2.Platz 533.704 443.715 2. Platz 520.244 433.716
3.Platz 520.244 433.716 3. Platz 495.000 415.000
4.Platz 507.350 424.150 4. Platz 463.630 390.425
5.Platz. 495.000 415.000 5. Platz 413.000 352.500
6.Platz 492.993 412.468 6. Platz 389.746 320.310
7.Platz 463.630 390.425 7. Platz 367.248 305.450
8.Platz 437.050 370.500 8. Platz 347.500 292.500
9.Platz 413.000 352.500 9. Platz 339.362 287.613
10.Platz 391.250 336.250 10. Platz 331.853 283.162
11.Platz 389.746 320.310
12.Platz 378.133 312.627
13.Platz 367.248 305.450
14.Platz 357.050 298.750
15.Platz 347.500 292.500
16.Platz 343.350 290.000
17.Platz 339.362 287.613
18.Platz 335.531 285.334
19.Platz 331.853 283.162
20.Platz 328.322 281.092

Für die zweite Liga werden die oben angeführten Werte mit dem Faktor 0,85 und für die dritte Liga mit dem Wert 0,72 multipliziert. Für die Kalkulation der jeweiligen Liga wurde jeweils ein Finanztool zur Verfügung gestellt.

Abschlußprämie: Am Jahresende, zu ZAT 72, wird jeweils die doppelte Prämie der Fernseh- und Fanartikelgelder ausgezahlt. Diese Prämien hängen vom Tabellenplatz ab, den euer Team am Schluß der Saison belegt.

Werbeeinnahmen/-verträge

Jeder Manager kann für sein Team am Anfang der Saison einen der fünf Werbeverträge auswählen (siehe im Manager Büro unter -> Finanzen -> Werbeverträge).
Die Verträge können unter Manageraktion -> Optionen -> Teamoptionen ausgewählt werden.
Es gibt 5 verschiedene Varianten mit verschiedenen Grund- und Erfolgsprämien, die auch einen ungefähren Richtwert für das Saisonziel darstellen. Im einzelnen sind dies für die erste/zweite bzw. dritte Liga:

  • Vertrag 1 Sicherheitsvertrag (für alle Ligen)
  • Vertrag 2 OSE-Quali/hinteres Mittelfeld
  • Vertrag 3 OS-Europacup/Mittelfeld
  • Vertrag 4 OSC-Aspirant/vorderes Mittelfeld
  • Vertrag 5 Meisterschaft/Aufstieg

Hier sind die Prämien der ersten Ligen aufgelistet:

Werbevertrag Sicherheitsvertrag OSE-Quali/hinteres Mittelfeld OS-Europacup/Mittelfeld OSC-Aspirant/vorderes Mittelfeld Meisterschaft/Aufstieg
Torprämie 500 15.250 30.000 47.500 65.000
Punktprämie 500 16.750 33.000 51.500 70.000
Grundprämie 575.000 462.500 350.000 175.150 300

Für die zweite Liga gelten die Verträge mit dem Faktor 0,85 (85%) multipliziert. Weiters werden für die dritte Liga die Werte mit 0,72 (72%) multipliziert.

Wählt jemand keinen Vertrag aus, oder ist ein Team bis ZAT 2 managerlos, so wird automatisch Vertrag 1 gewählt. Übernimmt ein Manager ein Team während der Saison, so muss er die Einstellung des Vorgängers oder des Systems übernehmen.

Einnahmen aus Spielerverkäufen

Einnahmen aus Spielerverkäufen werden dem verkaufenden Verein direkt nach Abschluss des Transfers gutgeschrieben.

Ausgaben

Spieler- und Trainergehälter

Am Ende jeden Abrechnungszeitraumes (nach jeweils 6 ZATs) werden die Gehälter für sämtliche Spieler und Trainer im Kader fällig.
Die Spielerausgaben stehen unter Saisoninfo -> Mannschaft -> Teaminfo als Gesamtsumme und unter Vertragsdaten als Einzelbeträge. Die Gehälter geliehener Spieler zahlt der leihende Manager! Die Ausgaben für Trainergehälter stehen unter Manageraktion -> Trainer und setzen sich je nach Trainerstärke und Vertragslänge zusammen.

Versicherungen

Wurde eine Spielerversicherung abgeschlossen, so ist die Versicherungsprämie auch zu jedem ZAT zu entrichten. (siehe VI. Finanzen d) Versicherungen)


Jugendförderung

Mit der Höhe des Betrags zur Jugendförderung kann man den Erfolg des Jugendtrainings beeinflussen. Es stehen in 500er-Stufen Beträge von 500 Euro/ZAT bis zu 10.000 Euro/ZAT und Spieler zur Wahl. Eingestellt werden kann der Betrag Manageraktion -> Optionen. Der Betrag kann zu jedem ZAT neu eingestellt werden. Der Mindestbetrag ist mit 500 Euro/Zat festgelegt.

Stadionkosten

Für den Bau: Nachzulesen unter Manageraktionen -> Stadionausbau. Die Kosten für einen Stadionausbau werden sofort nach Erteilung des Bauauftrages fällig.
Für den Unterhalt: Ein Stadion kostet natürlich auch Unterhalt, um das Stadion in einwandfreiem Zustand zu halten. Die Kosten für den Unterhalt werden nach jedem Heimspiel ZAT sofort fällig. Bei Freundschaftsspielen ist der gastgebende Verein davon jedoch befreit, wobei bei Landespokalspielen die Stadionkosten zu gleichen Teilen zwischen Heim- und Gastmannschaft aufgeteilt werden. Die Unterhaltskosten berechnen sich wie folgt:
‘‘Kosten = Plätze * 5‘‘

Die Kosten können durch den Einbau einer Rasenheizung auf 4€ pro Platz gesenkt werden.

‘‘Kosten = Plätze * 4‘‘

Transferkosten

Die Kosten für einen normalen Spielertransfer zwischen zwei Vereinen werden sofort nach Abschluss des Transfers dem Konto des kaufenden Managers belastet. Beim Spielerkauf vom Transfermarkt wird der Kaufpreis bei der Zuteilung des Spielers abgebucht.

Kosten für das Aufstellen von Amateuren

Muss man bei einer Zugabgabe Amateure aufstellen (s.o. Mannschaft, Zugabgabe), so werden sofort nach diesem ZAT 50.000 Euro je aufgestelltem Amateur fällig (egal, ob er spielt oder nur auf der Bank sitzt).


Steuern

Am Ende einer jeweiligen Saison wird nach dem letzten ZAT und der Ausschüttung aller Prämien (auch der Sonderprämien) die Steuerbilanz erstellt und gegebenenfalls eine Steuer fällig. Wie hoch die aktuelle Besteuerungsgrundlage ist, ist jederzeit unter dem Menüpunkt Finanzen -> Steuerübersicht einzusehen.


Was wird besteuert?

  1. Der Wertzuwachs auf dem Konto
  2. Der Transferüberschuss
  3. Transfermarktkäufe
  4. Versteigerungsmarkt(ver)käufe

Beide Werte werden addiert und dieser Betrag ist dann am Saisonende zu versteuern. Die einzelnen Summanden können auch negativ sein und werden nicht auf Null aufgerundet. Eine Steuerrückzahlung wird es aber nie geben.
Zu 1. Wertzuwachs auf dem Konto:

Es werden der Kontostand zu Saisonbeginn und der Kontostand zu Saisonende verglichen, entsprechend also die Differenz (Kontostand am Saisonende)-(Kontostand zu Saisonbeginn) gebildet. Als Saisonbeginn gilt dabei der Kontostand, mit dem ein Team in eine neue Saison geht. (Tipp: Wenn ihr kurz vor Saisonende zuviel Geld auf dem Konto habt, steckt einfach noch Geld ins Stadion, dann ist es nicht mehr steuerrelevant)

Zu 2. Transferüberschuss

  • Spielerverkauf
  • Spielertausch mit oder ohne Geldkoffer

Zu 3. Transfermarktkäufe

Die Differenz zwischen Marktwert des Spielers und Kaufpreis wird steuerlich berücksichtigt.

Zu 4. Versteigerungsmarkt(ver)käufe

Die Differenz der Einnahmen bzw. Ausgaben des (Ver-)käufers gegenüber dem Marktwert wird steuerlich berücksichtigt.

Jugendspieler, Blitztransfer, Leihspieler zählen nicht als Transfer, werden also nur beim Wertzuwachs auf dem Konto berücksichtigt! Berechnung des Transfergewinns/-verlusts eines einzelnen Transfers

  • Spielerkauf auf dem Transfermarkt Gewinn/Verlust = MW-Kaufpreis
  • Spielerkauf Gewinn/Verlust = MW-Geldkoffer
  • Spielertausch mit Geldkoffer Gewinn/Verlust = MW-Dif. ± Geldkoffer
  • Spielertausch ohne Geldkoffer Gewinn/Verlust = MW-Differenz

Wie wird besteuert?

Wie unter A beschrieben, wurde der zu versteuernde Betrag (Gewinn) ausgerechnet. Danach gilt folgende Steuertabelle:

Gewinn Steuersatz
0-3 Mio. 0%
3-6 Mio. 5%
6-10 Mio. 10%
10-15 Mio. 20%
15-20 Mio. 30%
20-25 Mio. 40%
>25 Mio. 50%

Dabei wird nicht progressiv gerechnet! Das heißt, ein Verein, der 13 Mio zu versteuern hat, versteuert die ganzen 13 Mio mit 20% und nicht etwa 3 Mio mit 20%, 4 Mio mit 10%, 3 Mio mit 5% und 3 Mio mit 0%.