Finanzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Frage ist obsolet, da der Werbevertrag im Zuge der Finanzreform zu Saison 5 wegfiel.


== Warum habe ich bei meinem letzten Spiel keine Einnahmen aus Fernsehgeldern & Fanartikeln erhalten? ==
== Warum habe ich bei meinem letzten Spiel keine Einnahmen aus Fernsehgeldern & Fanartikeln erhalten? ==
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== Kann ich mein Konto überziehen? ==
== Kann ich mein Konto überziehen? ==
Ja, das ist möglich, allerdings nur für begrenzte Zeit. Jeden Monat (alle 6 [[ZAT]]s) sind Trainer- und Spielergehälter fällig. Bei negativem Kontostand am Ende eines Monats gilt: Der Manager hat bis zur übernächsten Abrechnung Zeit, den Kontostand wieder ins Plus zu bringen. Wenn schon bei der nächsten Monatsabrechnung kein Minus mehr vorherrscht, ist das Ziel ebenfalls erreicht.<br>
Ja, das ist möglich, sollte aber nur kurzfristig passieren. Denn solange der Kontostand im Minus ist, können gewisse Aktionen nicht getätigt werden (Spielerkäufe, Spielerleihen, Setzen von Spielern auf den Versteigerungsmarkt, Stadionausbau, Gebote am Transfermarkt, am Versteigerungsmarkt oder beim Jugendscouting). Es ist auch nicht möglich, eine Aktion zu tätigen, die unmittelbar ein Minus am Konto zur Folge hätte. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass am Ende der Saison das Minus am Konto nicht größer ist, als das Gehalt des Teams zum Saisonende, denn sonst werden unten angeführte Zwangsmaßnahmen durchgeführt.
Ein Beispiel: Hat ein Manager zu ZAT 6 einen negativen Kontostand, muß er entweder an ZAT 12 (nächste Monatsabrechnung) oder an ZAT 18 (übernächste Monatsabrechnung) im Plus sein. Wenn man an ZAT 12 im Plus war, kann man auch schon zu ZAT 18 wieder im Minus sein, der Ausgleich desselben müßte dann erst wieder zu ZAT 30 (übernächste Monatsabrechnung von ZAT 18 aus gesehen) erfolgen.


== Welche Konsequenzen hat eine Kontoüberziehung an 3 aufeinanderfolgenden Abrechnungs-ZATs? ==
== Welche Konsequenzen hat eine Kontoüberziehung am Ende der Saison? ==
Das Vereinskonto darf nur 2 Abrechnungen lang im Minus sein. Ist das Konto auch beim 3. Abrechnungs-ZAT in Folge in den Miesen, so wird das Geld zwangsweise reingeholt durch Stadionabriss und Spielerverkäufe (Zwangs-Schnelltransfers). Die Maßnahme wird von Fall zu Fall durch den Gamemaster festgelegt. Um den Managern ein wenig entgegenzukommen, wurde folgende Regeländerung eingeführt: Jeder Manager hat ''nach'' dem Abrechnungs-ZAT mit der 3. Kontoüberziehung bis zur Feststellung der Zwangsmaßnahmen mindestens 24 Stunden Zeit, sein Konto ins Plus zu bekommen. Schafft er dies, so drohen erstmal keine Zwangsmaßnahmen. Allerdings: Die Abrechnung gilt dennoch als negativ. Das bedeutet, dass der Manager sein Konto allerspätestens zur vierten folgenden Abrechnung definitiv wieder im Plus sein muss, da sonst 24 Stunden danach Zwangsmassnahmen erfolgen.
Teams, deren Minus zum Saisonende größer ist als das aktuelle Gehalt des Teams zu diesem Zeitpunkt (sei es auch nur um 1 Euro größer), werden in die unterste Liga ihres Landes zwangsversetzt (Lizenzentzug).
Pro 1% des Marktwertes über der Grenze des aktuellen Gehalts des Teams wird ein Punkt in der Starttabelle der neuen Saison abgezogen.
Betroffene Manager bekommen für das diesbezügliche Team eine Sperre von 72 Zats zusätzlich (Erstteam: Wechselsperre; Zweitteam: Übernahmesperre für neues Team).
Bei einem Minus von mehr als 20% des Teammarktwertes wird das Team aus dem Spielbetrieb gestrichen und der Manager seines Amtes enthoben. Der betroffene Manager kann sich erneut auf ein Team bewerben. Das betroffene Team wird durch ein neu generiertes ersetzt.


== Sind managerlose Teams auch von Zwangsmaßnahmen betroffen? ==
== Sind managerlose Teams auch von Zwangsmaßnahmen betroffen? ==

Aktuelle Version vom 7. Februar 2017, 23:28 Uhr



Warum habe ich bei meinem letzten Spiel keine Einnahmen aus Fernsehgeldern & Fanartikeln erhalten?[Bearbeiten]

Handelte es sich vielleicht um ein Auswärtsspiel? Bei Auswärtsspielen gibt es keine Einnahmen aus diesem Bereich.

Wie hoch sollte der Eintrittspreis bei Ligaspielen sein?[Bearbeiten]

Das hängt von vielen Faktoren ab; generell natürlich so hoch, dass man den maximal möglichen Ertrag durch die Einnahmen erzielt. In der 1. Liga kann man meist über 40 Euro Eintritt nehmen (es gab auch schon Stadien in der 1. Liga, die waren bei 60 Euro ausverkauft); in der 2. Liga meist gut über 30 Euro. Die Auslastung des Stadions hängt aber dann auch von der Größe des Stadions selbst ab und von der Qualität bspw. ob es eine Anzeigetafel gibt. Auch der Erfolg bzw. die Platzierung des eigenen Vereins und des Gegners haben Auswirkung auf die Zuschaueranzahl und die möglichen Eintrittspreise. Eine generelle Empfehlung kann es daher nicht geben; lediglich die oben angegebenen Anhaltspunkte.

Wie hoch kann der Eintrittspreis bei Pokalspielen sein?[Bearbeiten]

Beim Pokal gilt, was den Eintrittspreis anbelangt, für alle Teams Erstliganiveau. Über 40 Euro sollten also meist drin sein, abhängig von der Stadiongrösse.

Wie hoch kann der Eintrittspreis bei Freundschaftsspielen sein?[Bearbeiten]

Bei Freundschaftsspielen hat der Eintrittspreis keine Bedeutung bzw. hier werden eingestellte Eintrittspreise nicht berücksichtigt. Bei Freundschaftsspielen werden 500.000 € zwischen beiden Mannschaften aufgeteilt und zwar je nach zuvor beschlossener Verteilung (30:70 oder 50:50 oder 70:30). Die Verteilung wird bei der Verienbarung des Freundschaftsspiels von den beiden Managern festgelegt und ist hiernach nicht mehr änderbar.

Kann ich mein Konto überziehen?[Bearbeiten]

Ja, das ist möglich, sollte aber nur kurzfristig passieren. Denn solange der Kontostand im Minus ist, können gewisse Aktionen nicht getätigt werden (Spielerkäufe, Spielerleihen, Setzen von Spielern auf den Versteigerungsmarkt, Stadionausbau, Gebote am Transfermarkt, am Versteigerungsmarkt oder beim Jugendscouting). Es ist auch nicht möglich, eine Aktion zu tätigen, die unmittelbar ein Minus am Konto zur Folge hätte. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass am Ende der Saison das Minus am Konto nicht größer ist, als das Gehalt des Teams zum Saisonende, denn sonst werden unten angeführte Zwangsmaßnahmen durchgeführt.

Welche Konsequenzen hat eine Kontoüberziehung am Ende der Saison?[Bearbeiten]

Teams, deren Minus zum Saisonende größer ist als das aktuelle Gehalt des Teams zu diesem Zeitpunkt (sei es auch nur um 1 Euro größer), werden in die unterste Liga ihres Landes zwangsversetzt (Lizenzentzug). Pro 1% des Marktwertes über der Grenze des aktuellen Gehalts des Teams wird ein Punkt in der Starttabelle der neuen Saison abgezogen. Betroffene Manager bekommen für das diesbezügliche Team eine Sperre von 72 Zats zusätzlich (Erstteam: Wechselsperre; Zweitteam: Übernahmesperre für neues Team). Bei einem Minus von mehr als 20% des Teammarktwertes wird das Team aus dem Spielbetrieb gestrichen und der Manager seines Amtes enthoben. Der betroffene Manager kann sich erneut auf ein Team bewerben. Das betroffene Team wird durch ein neu generiertes ersetzt.

Sind managerlose Teams auch von Zwangsmaßnahmen betroffen?[Bearbeiten]

Vereine die keinen Manager haben, werden von der Spielleitung vor der Vergabe und vor den Zwangsmaßnahmen überarbeitet.

Gibt es Sonderprämien?[Bearbeiten]

Außer der Abschlussprämie gibt es am Saisonende keine Extra-Ausschüttungen. Fairplay, Torschützenkönig, Stadionauslastung, etc. sind finanziell bislang nicht begünstigt. Die Abschlussprämie wird zusätzlich zu den regulären Geldern aus diesem Bereich an ZAT 72 vor der Steuerabrechnung dem Vereinskonto gutgeschrieben werden. Die Abschlussprämie macht die doppelte Höhe der Summe aus Fernsehgeldern und Fanartikeleinnahmen aus, wobei sich die Höhe nach dem Platz in der Abschlusstabelle richtet.

Erhalten Teams, die im Landespokal ein Freilos haben, eine Prämie für die entsprechende Runde?[Bearbeiten]

Nein, es werden immer nur Prämien ausgezahlt, wenn eine nächste Runde im Wettbewerb spielerisch, d.h. ohne Freilos erreicht wird.

Fließen auch Transferverluste in die Steuerberechnung mit ein?[Bearbeiten]

Bsp: Ein Spieler mit MW 10 Mio wird für 7,5 Mio geblitzt. Das Konto hat 7,5 Mio mehr, was steuerlich einfließt. Anders sieht es aus, wenn der Spieler für 7,5 Mio verkauft wird. Dann fliessen neben den 7,5 Mio Bargelderlösen auch noch die 2,5 Mio Verlust aus der Differenz zum MW in die Transferberechnung ein.